{"id":137,"date":"2015-07-02T09:05:00","date_gmt":"2015-07-02T07:05:00","guid":{"rendered":"http:\/\/budo-fitness.training\/web\/?page_id=137"},"modified":"2017-11-13T11:38:03","modified_gmt":"2017-11-13T10:38:03","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/budo-fitness.training\/web\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-137\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-137-0\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div style=\"padding: 5px 0; \" data-overlay=\"true\" class=\"panel-row-style panel-row-style-for-137-0\" ><div id=\"pgc-137-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-137-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_black-studio-tinymce widget_black_studio_tinymce panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><h3 class=\"widget-title\">Satzung<\/h3><div class=\"textwidget\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-137-1\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div style=\"padding: 5px 0; \" data-overlay=\"true\" class=\"panel-row-style panel-row-style-for-137-1\" ><div id=\"pgc-137-1-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-137-1-0-0\" class=\"so-panel widget widget_black-studio-tinymce widget_black_studio_tinymce panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div class=\"panel-widget-style panel-widget-style-for-137-1-0-0\" ><div class=\"textwidget\"><p><a href=\"http:\/\/www.budo-fitness.training\/Satzung_Webseite.pdf\" target=\"_blank\">Link zur Satzung als PDF<\/a><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 01 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/> 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBudo-Fitness\u201c.<br \/> 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz \u201ee.V.\u201c f\u00fchren.<br \/> 3. Sein Sitz ist in Cottbus.<br \/> 4. Sein Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 02 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit des Verein, Grunds\u00e4tze der T\u00e4tigkeit<\/strong><br \/> 1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\" der Abgabenordnung.<br \/> 2. Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen in der Sportart Karate und weiterer Budo Sportarten.<br \/> 3. Der Verein f\u00f6rdert den Kinder-\/ Jugend-\/ Erwachsenen-und Gesundheitssport.<br \/> 4. Die Mitglieder sind berechtigt, am regelm\u00e4\u00dfigen Training und an Wettk\u00e4mpfen teilzunehmen.<br \/> 5. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/> 6. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/> 7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/> 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/> 9. Der Verein r\u00e4umt den Angeh\u00f6rigen aller Nationalit\u00e4ten und Bev\u00f6lkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralit\u00e4t<br \/> 10. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabh\u00e4ngig davon ob sie k\u00f6rperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 03 Mitgliedschaft und Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/> 1. Dem Verein kann jede nat\u00fcrliche Person als Mitglied angeh\u00f6ren.<br \/> 2. Der Verein besteht aus:<br \/> 2a) erwachsenen Mitgliedern nach Vollendung des 18. Lebensjahres<br \/> 2b) jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br \/> 2c) Ehrenmitgliedern<br \/> 3. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung und Aufnahme erworben.<br \/> 4. Den Antrag nimmt der Vorstand entgegen, der auch \u00fcber die Aufnahme entscheidet.<br \/> 5. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgr\u00fcnde bekannt zu geben.<br \/> 6. Bei Aufnahmeantr\u00e4gen Minderj\u00e4hriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<br \/> 7. Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten. W\u00e4hrend dieser Zeit besitzt das Mitglied auf Probe kein Stimmrecht und darf auch keine Funktionen bekleiden, ausgenommen davon sind die Gr\u00fcndungsmitglieder. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand \u00fcber die Aufnahme als ordentliches Mitglied. (entspr. \u00a7 03.1a,b)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 04 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br \/> 1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<br \/> 2. L\u00f6schung des Vereins.<br \/> 3. Der Austritt ist zu jedem Monatsende m\u00f6glich, und ist dem Vorstand vorab schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 05 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br \/> 1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterst\u00fctzung des Vereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.<br \/> 2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, denweiteren Ordnungen des Vereins sowie den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung zu verhalten.<br \/> 3. Die Mitglieder sind zur gegenseitigen R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern und seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 06 Sanktionen und Ausschluss eines Mitgliedes<\/strong><br \/> 1. Ein Mitglied kann durch den Vorstand, nach vorheriger Anh\u00f6rung, ein befristetes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb sowie an Veranstaltungen erhalten, aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es vors\u00e4tzlich den Interessen des Vereins zuwidergehandelt hat oder seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 07 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/> 1. Aufnahmegeb\u00fchren und Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung der H\u00f6he nach und hinsichtlich der F\u00e4lligkeit beschlossen.<br \/> 2. Die Beitr\u00e4ge werden mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.<br \/> 3. Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, Beitr\u00e4ge auf begr\u00fcndeten Antrag zu stunden, zu erm\u00e4\u00dfigen oder zu erlassen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 08 Organe des Vereins<\/strong><br \/> 1. Organe des Vereins sind:<br \/> a) die Mitgliederversammlung<br \/> b) der Vorstand<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 09 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/> 1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<br \/> 2. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung.<br \/> 3. Diese ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<br \/> 3a) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<br \/> 3b) Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br \/> 3c) Entlastung und Wahl des Vorstandes<br \/> 3d) Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/> 3e) Festsetzung von Geb\u00fchren und Beitr\u00e4gen sowie deren F\u00e4lligkeiten<br \/> 3f) Satzungs\u00e4nderungen<br \/> 3g) Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<br \/> 3h) Ernennung\/Abberufung von Ehrenmitgliedern nach \u00a7 12<br \/> 3i) Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/> 4.\u00a0Die Hauptversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt.<br \/> 5.\u00a0Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung oder mittels elektronischer Post. F\u00fcr den Nachweis der frist-und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung reicht die Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse\/ E-Mail-Adresseaus. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei und h\u00f6chstens vier Wochen liegen. Mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen.<br \/> 6.\u00a0Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<br \/> 7.\u00a0Satzungs\u00e4nderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br \/> 8.\u00a0Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen,wenn diese von wenigstens 5v.H. der stimmberechtigten Anwesenden beantragt wird.<br \/> 9. Blockwahlen sind auf Antrag des Wahlleiters \/ Versammlungsleiters und Zustimmung der Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig.<br \/> 10. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20 v.H.der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde fordern.<br \/> 11. Die Mitgliederversammlung wird durch einen zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiter geleitet.<br \/> 12. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><br \/> 1. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm-und Wahlrecht (\u00a7 03.2a).<br \/> Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimmrecht (\u00a7 03.2b).<br \/> Die gesetzlichen Vertreter der jugendlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (\u00a7 03.2b) besitzen Stimmrecht.<br \/> 2. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<br \/> 3. Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle vollj\u00e4hrigen und gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Mitglieder des Vereins.<br \/> 4. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pgc-137-1-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-137-1-1-0\" class=\"so-panel widget widget_black-studio-tinymce widget_black_studio_tinymce panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"2\" ><div class=\"panel-widget-style panel-widget-style-for-137-1-1-0\" ><div class=\"textwidget\"><p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Der Vorstand<\/strong><br \/> 1. Der Vorstand besteht aus:<br \/> 1a) dem Vorsitzenden<br \/> 1b) dem Stellvertretenden Vorsitzenden<br \/> 1c) dem Kassenwart<br \/> 1d) dem 1. Sportwart<br \/> 1e) dem 2. Sportwart<br \/> 2. Die \u00c4mter des Vorstandes werden durch erwachsene Mitglieder (\u00a703.2a) oder dem gesetzlichen Vertreter eines jugendlichen Mitglieds (\u00a703.2b) besetz.<br \/> 3. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit.<br \/> 4. Vorstand im Sinne \u00a7 26 BGB sind:<br \/> 4a)der Vorsitzende<br \/> 4b)der Stellvertretende Vorsitzende<br \/> 4c)der Kassenwart<br \/> 5. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich sind die unter (\u00a711.4) genannten Vorstandsmitglieder allein-vertretungsberechtigt.<br \/> 6. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens zwei anwesend sind. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit seines Stellvertreters. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.<br \/> 7. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.<br \/> 8. Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist berechtigt, diese Vorstandsposition vor\u00fcbergehend kommissarisch zu besetzen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Ehrenmitglieder<\/strong><br \/> 1. Durch die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt. Sie besitzen Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beitr\u00e4gen befreit.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Vereinsmittel und Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><br \/> 1. Alle Beitr\u00e4ge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschlie\u00dflich zur Erreichungder satzungsm\u00e4\u00dfigen Vereinszwecke verwendet.<br \/> 2. Die Vereins-und Organ-\u00c4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<br \/> 3. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage beschlie\u00dfen, dass Vereins -und Organ\u00e4mter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen.<br \/> 4. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisseund der Haushaltslage Auftr\u00e4ge \u00fcber T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen eine angemessene Verg\u00fctung oder Honorierung an Dritte vergeben.<br \/> 5. Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche<br \/> Aufwendungen, die Ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Die Mitglieder haben dabei dasGebot der Sparsamkeit zu beachten, die H\u00f6he der Aufwendungen muss angemessenen sein.<br \/> 6. Die Mitglieder haben die M\u00f6glichkeit auf den Betrag ganz oder teilweise zu verzichten. Hierf\u00fcr ist dann eine Aufwandsverzichtsspende vorzusehen oder ein bereits gutgeschriebener Betrag zur\u00fcck zu spenden.<br \/> 7. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><br \/> 1. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Kassenpr\u00fcfung. Diese d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstandessein, die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/> 2. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse des Vereines einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung der Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Datenschutz<\/strong><br \/> 1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder zur Erf\u00fcllung seiner Satzungszwecke und Aufgaben im Rahmen der Mitgliederverwaltung.<br \/> 2. Als Mitglied der Fachverb\u00e4nde, der im Verein betriebenen Sportarten ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin sowie an den Landessportbund Brandenburg und ggf. an den Stadtsportbund Cottbus zu melden.<br \/> 3. \u00dcber den Landessportbund Brandenburg werden Versicherungen abgeschlossen, aus denen der Verein und \/ oder seine Mitglieder Leistungen beziehen k\u00f6nnen. Soweit es zur Regulierung von Sch\u00e4den erforderlich ist, \u00fcbermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder an das zust\u00e4ndige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei sicher, dass der Empf\u00e4nger die Datenausschlie\u00dflich dem \u00dcbermittlungszweck gem\u00e4\u00df verwendet.<br \/> 4. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Texte, Fotos und Filme seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und \u00fcbermittelt diese Daten zur Ver\u00f6ffentlichung an Prin-und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start-und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse und erfolgreiche Sportler, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktion\u00e4re. Die Ver\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung von Daten beschr\u00e4nkt sich hierbei, neben Fotos und Filmen, auf Namen, Vereinszugeh\u00f6rigkeit, Funktion im Verein und\u2013soweit aus sportlichen Gr\u00fcnden (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich \u2013Alter oder Geburtsjahr.<br \/> 5. Ein Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.<br \/> 6. In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch \u00fcber Ehrungen, Geburtstage und weitere pers\u00f6nliche Ereignisse seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und personenbezogene Mitgliederdaten ver\u00f6ffentlicht. Berichte \u00fcber Ehrungen nebst Fotos darf der Verein unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugeh\u00f6rigkeit und deren Dauer auch an andere Print-und Telemedien sowie elektronische Medien \u00fcbermitteln. Im Hinblick auf diese Ver\u00f6ffentlichungen kann das betroffene Mitglied jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich allgemein oder f\u00fcr einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein entfernt dann die Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf k\u00fcnftige Ver\u00f6ffentlichungen \/ \u00dcbermittlungen.<br \/> 7. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktion\u00e4re und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Rechte (z.B. Minderheitenrechte nach \u00a7 37 BGB) ben\u00f6tigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgeh\u00e4ndigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.<br \/> 8. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Ver\u00e4nerung, \u00dcbermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausma\u00df und Umfang zu. Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gr\u00fcnden hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.<br \/> 9. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere der \u00a7\u00a7 34, 35) das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empf\u00e4nger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, L\u00f6schung oder Sperrung seiner Daten. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden diese Daten wieder gel\u00f6scht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gem\u00e4\u00df der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre durch den Vorstand aufbewahrt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><br \/> 1. \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet eine hierf\u00fcr eigens einzuberufende Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit derabgegebenen Stimmen.<br \/> 2. Liquidatoren sind der erste Vorsitzende und der Kassenwart. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.<br \/> 3. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten \u00fcbersteigt, an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des Sports.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a717 Inkrafttreten<\/strong><br \/> 1. Die Satzung wurde auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 12. Juni 2014 einstimmig beschlossen.<br \/> 2. Sie tritt nach der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.budo-fitness.training\/Satzung_Webseite.pdf\" target=\"_blank\">Link zur Satzung als PDF<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Link zur Satzung als PDF\u00a0\u00a7 01 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr 1. 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